Absenkung der Einbürgerung Voraussetzungen als Familie
Sehr geehrte Herr Demir,
Ich habe diese Frage, bezüglich die Absenkung der Voraufenthaltszeiten im Rahmen der Miteinbürgerung, früher im April gefragt (vgl.: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-haben-sie-einen-anspruch-auf-eine-einbuergerung--1865120 --> Fall 5). Und Sie haben damals auch geantwortet. Vielen Dank dafür. Jetzt wundere ich mich, ob die Anwendungshinweisen in diesen 3 Monaten Fristen oder nachher angepasst werden?
Mit freundlichen Grüßen

