Es gibt weiterhin Wege zur Einbürgerung, auch für Personen, die beispielsweise wegen der Pflege eines Angehörigen nicht erwerbstätig sind. Allerdings erfordern diese Wege eine gute Begründung.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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