Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 29.02.2024

Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 werden für die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren notwendig sein. Bei der regulären Anspruchseinbürgerung nach 5 Jahren bleibt es beim Sprachniveau B 1.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 01.03.2024

Zwingend im Ausland leben müssen Sie nicht. Sollte ein Staat (so wie es Deutschland ja ebenfalls in Ausnahmefälle vorsieht) auch Menschen einbürgern, die aktuell nicht in dem Land leben, ist das von deutscher Seite kein Problem.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 28.06.2024

Ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 27.02.2024

Im Rahmen der Reform haben wir das Gesetz so geändert, dass eine Miteinbürgerung auch schon möglich ist, wenn Ehepartner:in oder Kind noch nicht für 5 Jahre ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hatten. Eine Mindestaufenthaltszeit wurde nicht explizit festgelegt.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 04.03.2024

Durch das bald in Kraft tretende neue Gesetz, sieht es folgendermaßen aus: von deutscher Seite wird es dann keine Beschränkungen zur doppelten Staatsangehörigkeit oder Mehrstaatigkeit mehr geben. Egal, ob Zuwanderer:innen sich hier einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland die dortige Staatsangehörigkeit annehmen oder ob - wie bei Ihren Kindern - Menschen schon qua Abstammung Bezug zu mehreren Ländern und damit das Recht auf mehrere Staatsangehörigkeiten haben

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 19.03.2024

Deshalb unterstütze ich auch weiterhin die Waffenlieferungen an die Ukraine.

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
E-Mail-Adresse