Frage von Ahmadi J. • 01.04.2024
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 10.04.2024

Falls Sie vorab einmal abklären möchten, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich sein kann, empfehlen ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei Ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde oder eine Beratung durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Anspruch zu nehmen

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 02.04.2024

Duldungszeiten gelten nicht als rechtmäßiger Aufenthalt und werden deshalb nicht angerechnet. Es zählt erst die Zeit, in der Sie einen Aufenthaltstitel vorweisen können.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 10.04.2024

Nach der neuen Rechtslage entschieden werden auch Fälle, die vor dem 27.06. eingehen, aber erst nach dem 27.06. bearbeitet werden. Ob angesichts der Arbeitsauslastung ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde die "Gefahr" besteht, dass ihr Antrag bereits in den nächsten 3 Monaten bearbeitet wird und noch nach der alten Rechtslage entschieden wird, kann ich nicht einschätzen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 02.04.2024

Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 17.06.2024

Ich denke nicht, dass die Verantwortung dafür bei einer Partei liegt. Es handelt sich vielmehr um ein komplexes gesellschaftliches Problem mit verschiedenen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Ursachen.

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
E-Mail-Adresse