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Weitere Fragen an Hakan Demir
Frage von Felix N. • 22.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 22.04.2024
Den Prozess an sich können Sie theoretisch schon starten. Es ist aber wichtig, dass Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht annehmen bis zum 27. Juni. Sonst verlieren Sie die deutsche.
Frage von Maher Q. • 18.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 19.04.2024
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben hingegen aber keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch, dies sind keine Sozialleistungen.
Frage von Christopher B. • 18.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 19.04.2024
Wenden Sie sich bei solch konkreten Fragen doch gerne auch an die Deutsche Botschaft in dem Land, in dem Sie leben.
Frage von Michael M. • 17.04.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 19.04.2024
Wie bereits geschrieben und auch auf der Seite des Bundesinnenministeriums nachlesbar, die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft