Bereits jetzt ist es so, dass nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage möglich ist. Die Fallbearbeitung dauert aber – selbst bei vollständig vorliegenden Dokumenten – oft deutlich länger, da Behörden stark unterbesetzt sind.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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