
Die erste Möglichkeit, als Asylsuchender den Aufenthalt in Deutschland zu belegen, bietet der sogenannte Ankunftsnachweis (§63a Asylgesetz). Dieser ist zu behandeln wie eine Aufenthaltsgestattung und wurde eingeführt, um unmittelbar nach Ankunft in Deutschland den eigenen Status nachweisen zu können und falls nötig durch Sozialleistungen versorgt zu sein