Hakan Demir
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Frage von Jijan O. •

Was passiert mit ukrainischen Flüchtlingen die in DE voll arbeiten aber keine fachkraft sind super integriert haben, nicht vom Staat leben? Wird es dafür nach dem 24 eine Lösung geben? Wie den 25b ?

Hakan Demir
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr O.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Sie sprechen ein wichtiges Thema an: Wie können Menschen, die ursprünglich zum Schutz nach Deutschland gekommen sind, sich inzwischen aber ein neues Leben aufgebaut haben, auch dann bleiben, wenn es den Schutz irgendwann nicht mehr braucht. (also wenn der russische Angriffskrieg auf die Ukraine endlich vorbei ist und das Land wieder für alle zu einem sicheren Ort wird)

Erst einmal vorab: diese Frage wird sich für Ukrainer:innen erst mal nicht stellen. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, dass der sogenannten temporäre Schutz bis März 2028 verlängert wird. (Vorübergehender Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine wird bis März 2028 verlängert - Consilium) Die von Ihnen beschriebene Personengruppe ist also weiterhin sicher. 

Trotzdem aber noch mal im Detail zu Ihrer Frage: der zentrale Weg für Menschen in Arbeit, die keine Fachkräfte sind, ist die Niederlassungserlaubnis. Sobald jemand 5 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist, kann man auch ohne Fachkraftstatus die Niederlassungserlaubnis beantragen. Ich gebe Ihnen zudem Recht, dass für Menschen mit Arbeit, aber einem kürzeren Aufenthalt, eine Übergangsregelung analog zu § 25b Aufenthaltsgesetz notwendig wäre. Das ist eine Lücke im deutschen Aufenthaltsrecht, die bei einer der nächsten Reformen dringend angegangen werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

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