Frage von Bernd B. • 19.05.2023
Frage zur Änderung § 10 Nr. 3 bbb) с)
Hakan Demir
Antwort 22.05.2023 von Hakan Demir SPD

Wenn ein:e Ausländer:in in Vollzeit arbeitet, aber zu wenig Geld verdient und deswegen aufstocken muss (also Sozialleistungen bezieht), weil er / sie nicht für den eigenen Lebensunterhalt für sich (und die Familie) aufkommen kann, so kann diese Person trotzdem eingebürgert werden.

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Sie könnten bspw. jetzt schon Ihre Unterlagen einreichen und bei Inkrafttreten der Reform gelten für Sie ja die neuen Regelungen

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Auch wenn Sie nun also die Einbürgerungszusicherung erhalten, müssten Sie diese nicht sofort zusagen und Ihren türkischen Pass abgeben, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten