Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Sie könnten bspw. jetzt schon Ihre Unterlagen einreichen und bei Inkrafttreten der Reform gelten für Sie ja die neuen Regelungen

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde

Hakan Demir
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SPD
• 21.05.2023

Auch wenn Sie nun also die Einbürgerungszusicherung erhalten, müssten Sie diese nicht sofort zusagen und Ihren türkischen Pass abgeben, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen

Frage von Ahmed T. • 19.05.2023
Hakan Demir
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SPD
• 21.05.2023

Damit können Sie auch Ihre alte Staatsbürgerschaft wiedererlangen, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Den Referentenentwurf der Staatsangehörigkeitsreform finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums

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