Eine Beschäftigung im Transitland ist keine Voraussetzung für die Voraussetzung eines Visums zur Einreise nach Deutschland, um beispielsweise ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen oder mit Arbeitsplatzzusage als akademische Fachkraft nach Deutschland zu kommen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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