Antwort 03.07.2024 von Hakan Demir SPD
Der erleichterte Ehegatt:innen-Zuzug ist abhängig vom Aufenthaltstitel, nicht von der Staatsbürgerschaft. Die Erleichterung wurde spezifisch für Menschen mit bestimmten Fachkrafttiteln eingeführt.

©Max Neudert
Der erleichterte Ehegatt:innen-Zuzug ist abhängig vom Aufenthaltstitel, nicht von der Staatsbürgerschaft. Die Erleichterung wurde spezifisch für Menschen mit bestimmten Fachkrafttiteln eingeführt.
Im Bundestag werden wir die Staatsangehörigkeitsreform wahrscheinlich Anfang 2024 beschließen.
Mir wäre nicht bekannt, dass es Änderungen zu der jetzigen Regelung geben solle:
Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform
Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.
Das Bundeskabinett hat Ende August die Staatsangehörigkeitsreform beschlossen.