Hakan Demir
Antwort 11.12.2023 von Hakan Demir SPD

Wie bereits geschrieben, ehemalige deutsche Staatsangehörige können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, wiedereingebürgert werden und mit der neuen Regelung dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten besitzen.

Hakan Demir
Antwort 11.12.2023 von Hakan Demir SPD

Die Stellungnahme des Bundesrates liegt wie immer vor und ist Teil der Beratungen. Da wir derzeit mitten in den Beratungen sind, kann ich Ihnen aber noch keine weiteren Auskünfte geben, da bitte ich um Verständnis.

Hakan Demir
Antwort 15.12.2023 von Hakan Demir SPD

Wie Sie richtigerweise schildern, ist es bei Inhaber:innen eines Aufenthaltstitels nach § 16b so, dass Sie erst in einen anderen Titel wechseln müssen, bevor Sie eingebürgert werden können - beispielsweise in die Niederlassungserlaubnis oder einen Titel der Erwerbsmigration.

Hakan Demir
Antwort 14.12.2023 von Hakan Demir SPD

Mit der Situation von Staatenlosen sprechen Sie ein wichtiges Thema an. Erst einmal ist es wichtig, dass Sie das Anerkennungsverfahren als Staatenlose ansprechen, dass oft nicht bekannt ist.

Hakan Demir
Antwort 14.12.2023 von Hakan Demir SPD

Bei der Lebensunterhaltssicherung ist es so, dass aktuell die Ausnahmeregelungen verhandelt werden - also wann eine Person trotz Nichterfüllung eingebürgert werden kann