
Nachdem der Gesetzesentwurf am 20. Oktober im Bundesrat war, kommt er am 9. oder 10. November in die 1. Lesung in den Bundestag
©Max Neudert
Nachdem der Gesetzesentwurf am 20. Oktober im Bundesrat war, kommt er am 9. oder 10. November in die 1. Lesung in den Bundestag
In Bezug auf die Erneuerung einer ausländischen Staatsangehörigkeit ist es auch jetzt schon so, dass eine Verlängerung einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt
Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben:
Die begrüßenswerte Verbesserung gilt für zukünftig einwandernde Fachkräfte und führt zu einer Ungleichbehandlung von bereits hier lebenden ausländischen Fachkräften sowie von Deutschen mit ausländischen Eltern.
Ihre türkische Staatsangehörigkeit müssen Sie dann nicht mehr abgeben.
Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist die erste Lesung für Anfang November, die zweite und dritte für Anfang Februar 2024 angedacht.