Wird es in Deutschland in Zukunft das Geburtsortprinzip (ius soli) bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften geben ähnlich wie in den Vereinigten Staaten von Amerika? Wenn nein, warum nicht?

Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern mit ihrer Geburt deutsche Staatsbürger:innen, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Die Staatsangehörigkeit der Eltern kann dabei beibehalten werden, da wir ja gleichzeitig die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir