Hakan Demir
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Frage von Satwik L. •

Nach des Inkrafttreten von neuem Staatsangehörigkeitsgesetzes noch Verpflichtung, den alten Pass zu entlassen?

Hallo Herr Demir,

Vielen lieben Dank, dass Sie sich dafür bemüht haben, das neue Staatsangehöigkeitsgesetz voranzutreiben. Dank Ihnen können wir wir als Ausländer in Frankfurt am Main jetzt schon Einbürgerungsanträge nach die neuen Voraussetzungen von neuem Gesetz stellen.

Auf dieser Basis habe ich meinen Einbürgerungsantrag nach neuen Voraussetzungen gestellt und bin heute bei der Vorabpsrache mit einer Oberinspektorin. Sie wies aber erstaunlich darauf hin, dass sie bzw. das Amt sogar nach neuem Gesetz meinen alten Pass bei Abholung der Einbürgerungsurkunde einziehen werden, weil mein Heimatland bzw. Indien keine doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt. Die Info von Medien, dass die Entlassung von altem Pass nicht mehr nötig wird, sei falsch.

Ich bin nun komplett verwirrt. Die gesetzlich festgeschriebene Pflicht, alte Staatsangehörigkeit zu entlassen, ist deutlich nach neuem Gesetz aufgehoben. Worauf hat sie denn überhaupt die Begründung dafür?

MfG, Sathwik L.

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