Hakan Demir
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Frage von Nina R. •

Kann meine Studienzeit in D für die 5-Jahre Aufenthaltszeit (für Einbürgerung) zumindest teilweise angerechnet werden, falls ich 20 Jahre nach dem Studium im Ausland arbeitete und nun in D arbeite?

Die Studium in Deutshland für 5 1/2 Jahre, ausgereist in 2004. Nun arbeite ich in Deutshland seit 01.10.2024 (§18B des AufenthG - Qualifizierte Beschäftigung mit akademischer Ausbildung).

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