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Guten Tag Herr Demir, ist es noch aktuell dass der Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld keinen Einfluss auf den Antrag zur Einbürgerung hat? Vielen Dank im Voraus
Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII. Sie haben damit keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsantrag.