Guten Tag Herr Demir, ist es noch aktuell dass der Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld keinen Einfluss auf den Antrag zur Einbürgerung hat? Vielen Dank im Voraus
Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII. Sie haben damit keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsantrag.
Ja, seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 gibt es keine Beschränkungen mehr für das Behalten oder die Annahme ausländischer Staatsangehörigkeiten.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürger:innen für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Falls noch nicht geschehen, bitte ich Sie, sich auch an die Abgeordneten der Union zu wenden, denn die geplanten Einschränkungen sind von der CDU/CSU eingebracht worden und hier bedarf es eines Sinneswandels.
Sie sprechen ein wichtiges Thema an: Wie können Menschen, die ursprünglich zum Schutz nach Deutschland gekommen sind, sich inzwischen aber ein neues Leben aufgebaut haben, auch dann bleiben, wenn es den Schutz irgendwann nicht mehr braucht.