Guten Tag Herr Demir, ist es noch aktuell dass der Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld keinen Einfluss auf den Antrag zur Einbürgerung hat? Vielen Dank im Voraus
Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII. Sie haben damit keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsantrag.
Für die Beantwortung würde ich Ihnen empfehlen, Kontakt zu einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin mit Expertise im türkischen Staatsangehörigkeitsrecht aufzunehmen
Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung ist die Einbürgerung nach 3 Jahren weiterhin möglich - da das Gesetz erst am Freitag im Bundesrat verhandelt wurde, steht die Verkündung im Bundesgesetzblatt und damit das Inkrafttreten noch aus