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Guten Tag Herr Demir, ist es noch aktuell dass der Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld keinen Einfluss auf den Antrag zur Einbürgerung hat? Vielen Dank im Voraus
Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII. Sie haben damit keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsantrag.
Wenn Sie die von der Behörde angelegten Anforderungen nicht erfüllen können, würde ich Ihnen die Begleitung Ihres Einbürgerungsverfahrens durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (hier die Übersicht wohnortnaher Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Beratungsstellen/) bzw. durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei empfehlen.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Das Gesetz definiert ihre Tätigkeit nicht als Handel oder Produktion, sondern als persönliche Dienstleistung. Deshalb müssen sie kein Gewerbe anmelden und folglich auch keine Gewerbesteuer zahlen.