Es besteht eine mangelnde Klarheit hinsichtlich der Auslegung des rechtmäßigen Aufenthalts für mich
Sehr geehrter Herr Demir,
mit großer Freude habe ich dieses Internetportal gefunden, über das ich meine Fragen stellen darf. Ich habe den Entwurf des Einbürgerungsgesetzes eingesehen, jedoch konnte ich nur den Austausch von "acht" durch "fünf" im vierten Absatz feststellen. Meine Frage bezieht sich auf den rechtmäßigen Aufenthalt und ich möchte wissen, ob diese Gesetze auch für Personen gelten, die sich mit einer Ausbildungsduldung in Deutschland aufhalten. Sind solche Menschen, abgesehen von den neuen Gesetzen, nicht in die Gesellschaft integriert, obwohl sie in der Ausbildung sind?
Seit vier Jahren befinde ich mich in Deutschland und ich habe seit fast einem Jahr eine Ausbildungsduldung. Ich beherrsche die deutsche Sprache auf dem Niveau C1 und verfüge über mehr als ein Jahr ehrenamtliche Erfahrung sowie ein erfolgreiches Integrationszertifikat. Trotzdem befinde ich mich leider in einer Duldungssituation und habe wenig Hoffnung für meine Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
