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Frage von Stephan A. •

Frage an Gustav Herzog von Stephan A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Herzog,

meine Frage bezieht sich auf die Einführung einer Schuldenbremse im Grundgesetz.
Schulden sind zwar immernoch negativ bewertet, dienen aber im heutigen Finanzsystem zur Geldschöpfung, womit dann nötige Investitionen getätigt werden können. Diese Investitionen führen wiederum zu Wertschöfpung, mit der die Schulden abgetragen werden können.
Wie sehen Sie die Auswirkungen einer Schuldenbremse auf die Handlungsfähigkeit des Staates? Werden eventuelle Einsparungen nicht vorallem die Schwächsten in der Gesellschaft treffen?

Mit freundlichem Gruß
Stephan Abel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Abel,

die "Schuldenbremse" ist die konkrete Antwort auf die Frage der Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik:

"Wie viele Schulden dürfen wir zum Erhalt und zur Mehrung unseres heutigen Wohlstandes den folgenden Generationen aufladen?"

Richtig ist Ihre Aussage, dass Schulden an sich erstmal nichts Schlechtes sind. Warum soll beispielsweise der heutige Steuerzahler alleine eine Schule bezahlen, die auch von den folgenden Generationen genutzt wird? Hingegen sollten Schulden zum "einfachen Konsum" meiner Auffassung nach anders bewertet und schneller getilgt werden.

Bislang haben wir Grenzen für die Verschuldung im Grundgesetz (Artikel 115: Kredite nur für Investitionen) und in den Maastrichkriterien der Gesamtstaatsverschuldung.

Die aktuell diskutierte "Schuldenbremse" als zusätzliche Sicherung wird in der Föderalismusreform II verankert. Die konkreten Ausformulierungen in dem Text liegen mir noch nicht vor, deshalb kann ich Ihre Frage derzeit noch nicht konkreter beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog, MdB