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Gustav Herzog
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Frage von Volker U. •

Frage an Gustav Herzog von Volker U. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Herzog,

der aktuellen Spiegelausgabe vom 9.7.2016(S.63) habe ich entnommen, dass im Rahmen der Reform des EEG, sich die Anzahl der privilegierten Unternehmen erneut deutlich erhöht hat. Deren Ersparnisse an den Stromkosten gehen zu Lasten der privaten Verbraucher und der nicht privilegierten Unternehmen. Diese Mehrbelastung würde mit ca. 850 Mio Euro zu Buche schlagen, was deren ohnehin in den letzten Jahren exorbitant gestiegenen Stromkosten erneut ansteigen lässt. Halten Sie diese Entwicklung unter einem SPD- Wirtschaftsminister Gabriel für korrekt und steht diese nicht in krassem Gegensatz zu den Aussagen ihrer Partei dazu im letzten Wahlprogramm?

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SPD

Sehr geehrter Herr Ultes,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zur Reform des EEG und zur besonderen Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen. Mit der neu eingeführten Stufe in der EEG-Entlastung für Unternehmen mit einer Stromkostenintensität zwischen 14 und 17 Prozent hat es eine besondere Bewandtnis. Grundsätzlich gibt es eine Entlastung nur für besonders energieintensive Unternehmen mit einer Stromkostenintensität von mehr als 17%, die im internationalen Wettbewerb stehen und aufgrund einer Belastung mit der EEG-Umlage diesen nicht bestehen könnten.

Mit der neuen Regelung zu den Unternehmen der Liste 1 der besonderen Ausgleichsregelung wurde das Problem möglicher Fehlanreize zu Lasten der Energieeffizienz behoben. Sie soll Unternehmen, die an der Schwelle der 17 Prozent Stromkostenintensität standen, nicht dafür bestrafen, dass sie durch Energieeffizienzmaßnahmen unter die Schwelle zu fallen drohten. Energieeffizienzmaßnahmen, die dazu führen, dass Privilegien verloren gehen, werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingeleitet. Daher wurde die Regelung nun so ausgestaltet, dass sie einen Anreiz für mehr Energieeffizienz darstellt. Aus europarechtlichen Gründen gilt sie jedoch sowohl für Bestands- als auch für neue Unternehmen. Schätzungen zufolge erhöht die Änderung die EEG-Umlage um 0,1 Cent bei derzeit 6,35 Cent.

Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog