
(...) Ihren Unmut über die Tatsache, dass die Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro in voller Höhe auf die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz angerechnet wird, kann ich gut nachvollziehen. Auch innerhalb der Regierungsfraktionen gab es in den vergangenen Wochen Überlegungen, hier zu einer anderen Regelung zu kommen. (...)