Was halten Sie von der Festlegung der tatsächlichen Wohnfläche für alle Beteiligten durch den Bauherrn am Ende der Bauphase?
Sehr geehrter Herr Kirchbaum,
seit Jahren ist bekannt, dass die Angaben über die Wohnfläche in vielen Bauträgerverträgen nicht stimmen, was zu einem falschen Kaufpreis und zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt. Seit 2019 gibt es den Vorschlag, die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Falsche Wohnflächen, müssen auf Antrag ohne Einstimmigkeit der Eigentümer korrigiert werden können. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei? Eine WEG / GdWE ist keine Wohnanlage im kommunalen Wohnungsbau! Hier treffen sich Menschen nach Fertigstellung des Gebäudes, die in der Regel erstmals lernen, demokratisch eine Wohnanlage zu verwalten und zu erhalten. Wegen deren Unerfahrenheit muss es Aufgabe der Politik sein, erkennbare Mängel insbesondere der Wohnfläche vorab abzuwenden. Käufer, Mieter und korrekte Baufirmen danken es Ihnen.

Sehr geehrter Herr G.,
diese Frage haben Sie in ähnlicher Form bereits mehreren meine Kollegen aus der CDU/CSU Fraktion gestellt und teilweise schon Antworten erhalten.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag keine Änderung des WEG vereinbart. Ebenso wenig gibt es in den Koalitionsfraktionen dafür aktuell Planungen. Bei der seinerzeitigen Reform wurde auf die Umsetzung Ihrer Vorschläge verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum