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Gunther Krichbaum
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Frage von Kai R. •

Sehr geehrter Herr Krichbaum, welchen Gruppenantrag zur geplanten Impfpflicht gegen Covid-19 unterstützen Sie? Wird es zu dieser Frage im Bundestag eine namentliche Abstimmung geben?

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

wie die Ärztezeitung berichtet, ist die erste Lesung der Gruppenanträge für die erste Sitzungswoche im März 2022 (ab 14.03.22) vorgesehen. Dazu folgende ergänzenden Fragen:

1. Unterstützen Sie im Bundestag eine namentliche Abstimmung zu dieser Frage?

2. Unterstützen Sie eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19?

3. Falls ja, ist Ihnen der Inhalt des Nürnberger Kodex geläufig?

3a. Unabhängig seines Entstehungshintergrundes wurde der Nürnberger Kodex im Jahr 1997 anlässlich des 50. Jahrestags seiner Unterzeichnung für grundsätzlich nach wie vor gültig erklärt. Dies dürfte auch heute noch so gelten. Wie rechtfertigen Sie unter Kenntnis der Inhalte des Nürnberger Kodex die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht mit experimentellen bzw. nicht voll (sondern nur bedingt) zugelassenen Impfstoffen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihr erneute Anfrage über dieses Portal.

Derzeit sind bereits mehrere Anträge eingebracht, die sich in unterschiedlicher Weise mit dem Thema Impfpflicht beschäftigten. Allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass es hierbei bis zum Beginn der parlamentarischen Beratungen noch zu Veränderungen kommt. Daher kann ich Ihnen heute noch nicht sagen, wie ich abstimmen werden. Für mich wird dies auch von diesen Beratungen abhängen.

Grundsätzlich bin ich jedoch der Meinung, dass wir alles daran setzen müssen, die im europaweiten Vergleich zu geringe deutsche Impfquote vor dem nächsten Herbst zu steigern. Eine Impfpflicht - evtl. begrenzt auf bestimmte Altersgruppen - kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Mindestens ebenso wichtig wäre aber zuvor der Aufbau einen nationalen Impfregisters, damit wir - nicht nur für Corona - einen genaueren Überblick über den Impfstatus der Bevölkerung haben. 

Bitte gestatten Sie mir eine grundsätzliche Bemerkung zum Nürnberger Kodex: Eine allgemeine Impfpflicht, wie sie in bereits vorliegenden Anträgen gefordert wird, würde in keiner Weise gegen den Nürnberger Kodex verstoßen, auch wenn dies immer wieder so behauptet wird. Der Vergleich einer Impfung mit wissenschaftliche getesteten Corona-Impfstoffen mit den menschenverachtenden medizinischen Experimenten der Nazis, an denen tausende Menschen elendig zugrunde gingen, verbietet sich nicht nur, er ist auch abstoßend und verharmlosend. Die Corona-Impfstoffe wurden vor ihrer bedingten Zulassung an zehntausenden Freiwilligen getestet und inzwischen weltweit millionenfach eingesetzt. Sie sind sicher und wirksam und ich kann nur jeden auffordern, sich impfen zu lassen.

Vermutlich werden grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten bestehen bleiben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch künftig als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum

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