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Gunther Krichbaum
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Frage von Werner K. •

Frage an Gunther Krichbaum von Werner K. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Krichbaum,
wie stehen Sie und Ihre Partei zur längst fälligen Verkleinerung des Bundestages?
MfG. Krey

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CDU

Sehr geehrter Herr Krey,

vielen Dank für Ihre Email. Ich hatte mir erlaubt, mit der Beantwortung etwas abzuwarten, weil ich gehofft hatte, dass noch vor der Sommerpause eine Einigung auf eine Verkleinerung des Bundestages möglich wird. Dies ist leider nicht gelungen.

Es gibt wohl niemanden im Deutschen Bundestag, der die große Zahl an Mandaten nicht beklagt. Räume sind knapp, Ausschüsse sehr groß, der gesamte parlamentarische Ablauf ist zäher geworden. Hinzu kommen natürlich die Kosten. Normalerweise hat der Deutsche Bundestag 596 Mitglieder, die je zur Hälfte direkt in den Wahlkreisen und über die Parteilisten gewählt werden. Erreichte eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach den Zweitstimmen zustand, entstanden in der Vergangenheit sog. "Überhangmandate", d.h. die Partei hatte mehr Sitze, als ihr eigentlich zustanden. Zwar kam es so nie zu einer Regierungsmehrheit, die ohne Überhangmandate nicht möglich gewesen wäre, aber z. B. hätten die Regierung Kohl ab 1994 oder die Regierung Schröder ab 2002 eine deutlich kleinere Mehrheit im Deutschen Bundestag gehabt.

Das Bundesverfassungsgericht hat zweimal Urteile zu den Überhangmandaten gesprochen und zuletzt geurteilt, dass diese ausnahmslos durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien auszugleichen sind. Deshalb ist der Bundestag heute so sehr groß, denn CDU und CSU erhielten bei den letzten Wahlen deutlich mehr Direktmandate.

Zwischen den Fraktionen wurden nun verschiedene Modelle erörtert, wie dem zu begegnen ist. Dies ging von einer Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise über einen Nicht-Ausgleich einer bestimmten Zahl von Überhangmandaten bis zu dem Vorschlag, dass die Überhangmandate wegfallen sollen und dafür jene direkt gewählten Abgeordneten mit dem geringsten Stimmenvorsprung auf ihr Mandat verzichten sollen. Gerade den letzten Vorschlag halte ich mit dem Grundgesetz für unvereinbar. Dagegen hätte ich mich mit einer Reduzierung der Wahlkreise anfreunden können, auch wenn größere Wahlkreise natürlich mehr Distanz zwischen Abgeordneten und Wähler bedeuten würden.

Da die Parteien bereits mit der Aufstellung für die Kandidaten für die Wahlen im Herbst 2021 begonnen haben, sind größere Korrekturen am Wahlrecht nun nicht mehr möglich, was ich sehr bedauere.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum

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