
(...) Januar 2009 beschlossenen Änderung des Atomgesetzes haben wir einen Schritt in die richtige Richtung gemacht, um diese Problematik sachgerecht zu lösen. Ich bin der Auffassung, dass sich Abfallverursacher bei der Frage der atomaren Endlagerung nicht ihrer Verantwortung entziehen dürfen. Deshalb gilt die Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV) uneingeschränkt. (...)