(...) zu 1.) Die GEMA-Gebühren auf den CD/DVD-Rohling bezahlen Sie aufgrund der Regelung des § 53 UrhG zur Privatkopie, nur wenn es die Regelung zur Privatkopie nicht gäbe, würden Sie keine GEMA-Gebühren bezahlen. Wenn wir also die Urheberrechtsabgaben nicht erheben würden, müssten wir jegliche Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Inhalten schon von Verfassungswegen verbieten. Ich weiß nicht, ob Sie das wollen, ich möchte es nicht. (...)
(...) wenn schon immer den Musikunternehmen unterstellt wird, sie seien nur auf ihren Profit fixiert, kann ich nicht erkennen, warum sie das Herunterladen einer urheberrechtlich geschützten Datei mit einem Wert von einem Euro verfolgen sollten. Unabhängig vom Handeln der Musikindustrie in solchen Fällen hat der Gesetzgeber schon eine bewusste Entscheidung gefällt, daß in derartigen Bagatellfällen gerade keine zivilrechtliche Beauskunftung erfolgen soll. Allerdings gilt dies selbstverständlich nicht für den Fall, wenn ein kompletter Kinofilm als Datei zum Download angeboten wird. (...)
(...) Im Bereich der Urheberrechte, aber eben nur da, ergibt sich eine Gleichstellung mit dem seriösen Film. Ein illegaler Download bleibt eben ein illegaler Download auch wenn es sich bei der Datei um einen Pornofilm handelt. Von Erpressung kann daher keine Rede sein. (...)
(...) Sie gestatten mir, Ihre Fragen zusammen zu beantworten. Die große Koalition hat reagiert und gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linken ein Gesetz zur Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum (16/8783) beschlossen, welches bei Erstabmahnungen in einfach gelagerten Fällen eine Deckelung der Anwaltsgebühren in Höhe von 100 Euro vorsieht. Ihr Anliegen haben wir daher erfolgreich umgesetzt! (...)
(...) Ich persönlich halte nichts von einer Kulturflatrate, weil sie nicht Kreativität fördert, sondern Kreativität behindert, im schlechtesten Fall verhindert. Unabhängig davon, daß eine technische Umsetzung einer derartigen Flatrate außerhalb meines Vorstellungsvermögen liegt, führt dies lediglich zu neuen Ungerechtigkeiten. (...)
(...) Denn ich halte das Instrument der Abmahnung durchaus für geeignet, weil sich dadurch Privatpersonen untereinander einigen können, die sonst keine Handhabe gegen Urheberrechtsverstöße hätten. (...)