Ich hatte seinerzeit Bedenken v.a. bezüglich der Begrifflichkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe in Bezug auf das Staat-Kirche-Verhältnis und ich habe zugleich zur Kenntnis genommen, dass das SPD-geführte Justizministerium verfassungsrechtliche Bedenken hatte. Diese haben sich jedoch in der Rechtspraxis meines Erachtens nicht bestätigt.
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