Günter Krings, 2025
Günter Krings
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Frage von Meik S. •

Warum halten Sie in solch einer Klimakrise und Energiekrise an der Kriminalisierung v. ÖPV Nutzern fest, sowie am Individualverkehr?

Sehr geehrter Herr Krings,

ich schreibe Ihnen, weil es mir wichtig ist, ein paar Fehlinformationen zu korrigieren.

In u.g. Interview, sowie auf DLF argumentieren Sie, ohne strafrechtl. Verfolgung bis zu Haftstrafen, gäbe es kein Anreiz zum Fahrscheinkauf. Dem ist auf das Entschiedenste, über Jahrzehnte nachweislich, zu widersprechen. Das erhöhte Fahrpreisentgelt von 60€ war über Jahrzehnte, durch sämtl. Verkehrsbetriebe angewandt und bestätigt, auf Basis v. Ordnungswidrigkeit, ein ausreichendes und praxisbwährtes Druckmittel und Anreiz zum Fahrscheinkauf und ist bis heute in sämtlichen ÖPNVs entsprechend noch ausgewiesen, und keinerlei Haftandrohungen!

Angesichts der akt. Energiekrise und Klimakatastrophe, ist daher solch eine Kriminalisierung und Hetze, gegen gerade einkommensschwache, klimafreundliche ÖPNV -Nutzer, sowie die akt. Erhöhungen der ÖPNV -Preise um bis zu 65%, wie in Berlin, bei gleizeitigem Tankrabatt auf Kosten v. ÖPNV- Nutzern ein Skandal!

Günter Krings, 2025
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

Ich nehme Ihre Sorgen hinsichtlich der Klimakrise und der sozialen Belastungen sehr ernst, möchte Ihre Argumente jedoch aus rechtspolitischer Sicht einordnen.

Sie schreiben, dass das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro seit Jahrzehnten ein praxisbewährtes und ausreichendes Druckmittel sei, welches auf Basis einer Ordnungswidrigkeit funktioniere. An dieser Stelle muss ich Sie korrigieren: Bei diesen 60 Euro handelt es sich nicht um ein staatliches Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe der Verkehrsbetriebe.

Meiner Auffassung nach bildet das Strafrecht erst die notwendige Rückendeckung für genau die Durchsetzung dieses zivilrechtlichen erhöhten Beförderungsentgelts. Ohne die Androhung staatlicher Konsequenzen – gerade im bewussten Wiederholungsfall oder bei hartnäckiger Verweigerung – würde das Unrechtsbewusstsein für die Inanspruchnahme einer Gemeinschaftsleistung ohne Gegenleistung langfristig erodieren.

Ich teile Ihre Ansicht, dass der öffentliche Personennahverkehr für den Klimaschutz essenziell ist. Doch ein starker, verlässlicher und ausgebauter ÖPNV muss solide finanziert werden. Daher muss ich meine Einschätzung bekräftigen, dass eine generelle Entkriminalisierung des Erschleichens von Leistungen das falsche Signal an die Rechtsgemeinschaft senden würde. Es geht hierbei primär um die Solidarität und Gerechtigkeit gegenüber den Millionen von Bürgern – darunter auch sehr viele einkommensschwache –, die ihre Fahrkarten trotz gestiegener Kosten pflichtbewusst bezahlen und damit unser ÖPNV-System erst ermöglichen.

Außerdem gibt es ein glasklares Festhalterecht für das Kontrollpersonal, um selbst oder durch die Polizei die Personalien von Schwarzfahrern aufnehmen zu können nur mit dem strafrechtlichen Tatbestand. Fällt dies weg, laufen jegliche Kontrollen ins Leere. Würde die Bußgeld-Ahndung des Schwarzfahrens abgeschafft, wäre die Folge, dass viele Nahverkehrsbetreiber in aufwändigen Sicherungs- und Vereinzelungsmaßnahmen investieren müssten, wie wir dies von ausländischen Städten kennen. Dieses Geld fehlt dann natürlich für Zug- und Busverbindungen. Das wäre sicher schlecht für den Klimaschutz.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen darlegen, dass es mir nicht um eine Kriminalisierung bestimmter Nutzergruppen geht, sondern um die Aufrechterhaltung eines funktionierenden, solidarisch finanzierten Systems, bei dem das Geld in ein gutes Verkehrsangebot gesteckt wird. Auch wenn wir in der Endbewertung vielleicht nicht übereinstimmen, danke ich Ihnen für den offenen Diskurs.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings

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