
(...) Bei den hier interessierenden Verbindungsdaten geht es allein darum, wer mit wem wann kommuniziert hat und nicht um Inhalte von Kommunikation. Diese Unterscheidung in Erinnerung zu rufen, scheint angemessen, weil der intensivere Grundrechtseingriff - der Mitschnitt von Inhalten - etwa bei der akustischen Wohnraumüberwachung gem. (...)