Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Ottmar M. •

Frage an Günter Krings von Ottmar M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Krings,

leider haben Sie mehrere Monate benötigt um auf meine Fragen vom 25.10.13 ein allgemeines Statement abzugeben, beantwortet haben Sie jedoch keine einzige Frage. Bitte lesen Sie sich meine Fragen nochmals durch und beantworten Sie diese dann! Ein Vergleich mit der Stasi sei unangebracht, behaupten Sie. Warum? Ich verweise hier auch nochmals auf die Aussagen von E.Thevesen, der feststellte, daß Daten über US-Dienste zurück nach Deutschland gelangen und dass die Überwachung der Bürger der Ausspionierung der öffentlichen Meinung diene, um diese ggf. zu manipulieren! Wo kann der Bürger denn erfahren, welche Daten zurück in die Bundesrepublik Deutschland gelangen? Oder soll der Bürger das nicht wissen? Was ist mit der G10 –Gesetzgebung, die den USA die Überwachung der deutschen Bevölkerung erlaubt? Soll diese bestehen bleiben, ja oder nein? Wenn weiter überwacht und bespitzelt wird, welche Lehren wurden denn nun aus der „Stasiaufarbeitung“ gezogen? Herr Krings, an wen bzw. welche Behörde muss sich denn der Bürger nun wenden, um zu erfahren, ob eine Akte über ihn angelegt wurde? Diese Frage müssen Sie doch beantworten können! Wozu brauchen wir eine Verlängerung des Stasigesetzes, wenn weiter bespitzelt und überwacht wird! Ihre Absichtserklärungen, daß dies und jenes kontrolliert wird, sind hier wenig hilfreich! Wenig erhellend ist auch ihre Aussage, die USA hätten sich hier an deutsches Recht zu halten. Herr Krings, wenn die G-10 Gesetze bestehen bleiben, können die USA doch machen was sie wollen, oder nicht? Bzw. die Kanzlerin soll nicht mehr bespitzelt werden, der Bürger aber doch? Was heißt denn überhaupt, die „Grundrechte auf Freiheit und Sicherheit verhältnismäßig in Ausgleich gebracht.“ Wer legt das fest? Herr Krings, Sie brauchen auf die gestellten Fragen nun kein neuerliches allgemeines Statement abgeben, sondern einfach nur die Fragen beantworten!

O. Müller

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie mich bitten auf die Ausführungen im Antwortschreiben vom 12. Februar 2014 auf Abgeordnetenwatch näher einzugehen.

Wie ich Ihnen bereits geschrieben hatte, möchte ich mich im Zusammenhang mit der Abhöraffäre um den amerikanischen Sicherheitsdienst NSA verwehren, Vergleiche zu den Praktiken der DDR-Staatssicherheit zu stellen. Anhand von Beispielen möchte ich Ihnen dies noch einmal verdeutlichen: die DDR war weitestgehend abgeriegelt. Alles was nach draußen gelangen hätte können, insbesondere die Kommunikation zu westlichen Staaten, wurde totalüberwacht. Nicht nur der Reiseverkehr sondern auch jedes Telefonat und verschickter Brief beziehungsweise Päckchen wurde kontrolliert. Dabei hatte die Stasi weniger Interesse an den Metadaten, sondern griff vielmehr direkt auf die Inhalte zu, um sie bewusst als Druckmittel gegen den Bürger einsetzen zu können. Prinzipiell gab es dabei keine festgelegten Regelungen zu Löschfristen oder ähnliches. Vielmehr wurde nach dem Prinzip der Nützlichkeitserwägung ausgewählt, welche Informationen erhalten oder womöglich lebenslang gespeichert wurden. Eine Gleichstellung zu der NSA-Abhöraffäre hätte meiner Ansicht nach zur Folge, dass man die Taten der DDR als totalitäre Diktatur gegenüber den Bürgern verharmlosen würde. Grundsätzlich sind US-Behörden dazu verpflichtet, US-Amerikanern und Ausländern Einsicht in mögliche Akten über ihre Person zu gewähren.
Das amerikanische Informationsfreiheitsgesetz bietet dafür die Rechtsgrundlage. Auch jedem Bundesbürger steht es dank des „Freedom of Information Act“ offen, einen Antrag auf Akteneinsicht bei der NSA zu stellen. Es gilt aber als höchst wahrscheinlich, dass die Behörde eine Stellungnahme mit Verweis auf die Nationale Sicherheit ablehnen würde. Es gilt selbstverständlich die Bestimmung, dass jeder Eingriff in die Privatsphäre dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und nach Recht und Gesetz vorgehen muss. Neben einem Maßnahmepaket, dass unter der Federführung von Herrn Kretschmer und mir formuliert wurde, wird man in Zukunft versuchen durch eine bessere Spionageabwehr, einer Verbesserung der IT-Sicherheit und einem international höheren Datenschutzniveau die Erfolgsaussichten einer möglichen unberechtigten Spionage zu beschränken.
Als Ergänzung bezüglich ihrer Frage zu der G10-Gesetzgebung möchte ich darauf verweisen, dass die Verwaltungsvereinbarungen zum G-10-Abkommen Deutschlands mit den USA und Großbritannien zur Zusammenarbeit von Geheimdiensten bei der Telefonüberwachung seit August 2013, zum Schutze der Privatsphäre, aufgehoben sind.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings

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