Neue Regelungen zur Einbürgerung
Sehr geehrte Frau Yüksel!
Ich hätte eine Frage zur Einbürgerung.
Ich bin chinesischer Staatsangehöriger, habe meinen Einbürgerungsantrag im November 2022 eingereicht. Meine Einbürgerungsurkunde liegt nun beim für mich zuständigen Einbürgerungsbüro zur Abholung bereit.
Da das neue Staatsangehörigkeitsgesetz zum 27. Juli 2024 in Kraft tritt, wonach die Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit nicht mehr eine zwingende Voraussetzung zur Einbürgerung ist, möchte ich fragen, ob es einen Unterschied macht, wenn ich meine Einbürgerungsurkunde erst nach dem 27. Juli 2024 abhole - genauer gesagt, dann ohne meinen chinesischen Reisepass gleichzeitig abgeben zu müssen?
In einer früheren F&A haben Sie erwähnt: "Es gilt immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung." Ich hoffe, dies tritt auch für meinen Fall zu?
Vielen Dank im Voraus für einen Hinweis, ich verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
H.