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Gudrun Pieper
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Frage von Nadin F. •

An wen können sich Anwohner wenden, wenn Sie nach aktueller Satzung im Durchschnitt 200.000 € Straßenausbaugebühr pro Haushalt zahlen müssen und nicht aufbringen können?

Sehr geehrte Fr Pieper,

viele Anwohner zahlen ihre Häuser noch ab oder sind inzwischen Rentner. Wir können die Kosten, die voraussichtlich nach aktueller Satzung auf uns zukommen, nicht bedienen. Wir würden sozusagen enteignet und auf ewig finanziell ruiniert werden. Die Inflation steigt weiter und die Kosten für die voraussichtlichen Baumaßnahmen gehen in die Höhe. Warum gibt es diese Ungerechtigkeit in Niedersachsen noch, dass es immer noch vereinzelte Anwohner gibt, die Strabs bezahlen müssen, obwohl die Straßen von allen genutzt und steuerlich bezahlt werden.Die Postboten und die Müllabfuhr benötigt jeder Anwohner genauso wie medizinische Dienste, Feuerwehr und Zulieferer.
Ich weiß Sie haben mir schon geantwortet,aber durch die finanz.Misslage unserer Kommune,hilft uns auch der §111 nicht sondern der §120 tritt in Kraft.Auf Fördergelder können wir nicht hoffen.Bitte lassen Sie uns nicht allein mit unseren Problemen.Kommunale Entscheidungen können nicht auf Kosten d Anwohner gehen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau F.,

ich glaube, ich hatte Ihnen bereits schon einmal geantwortet?

Dennoch gerne noch einmal: Die Straßenausbaubeiträge werden von den Kommunen festgesetzt und bei Einwänden muss man sich auch an diese wenden.

Wir selber haben in unserer Gemeinde die Straßenausbaubeiträge abgeschafft und auch in anderen Kommunen ist das der Fall. Das Land kann nicht darüber bestimmen, denn dann müsste das Land über den kommunalen Finanzausgleich das haushalterische Defizit tragen. 

Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich Ihnen leider keine andere Antwort geben kann. Wir, als Gesetzgeber, haben den möglichen Handlungsspielraum der Kommunen geebnet. Viele haben, wie bereits gesagt, die Beiträge abgeschafft. Einige konnten dies aus finanziellen Gründen bisher nicht machen. 

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Pieper