(...) Bisher gehe ich davon aus, dass die Gefangenen Erwachsene waren. Sollte sich herausstellen, dass darunter auch Kinder und Jugendliche waren, müssen sie selbstverständlich gesondert benannt werden. Es wären dann auch noch weitergehende Straftatbestände erfüllt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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