Wo liegt d.Grenze d.zumutbaren Wartezeit für die Ausstellung deut. Staatsangehörigkeitsausweise gemäß Art.116 Abs.1 GG: https://www.buzer.de/116_GG.htm Handelt es sich hier um polit. Entscheidungen?
Sehr geehrter Herr Curio,
Gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG):
„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt…“
https://www.buzer.de/116_GG.htm
Lt. Ausführung d. Bundesregierung: Der
Staatsangehörigkeitsausweis ist d. einzige Dokument, mit dem d. Bestehen d. deut. Staatsangehörigkeit verbindlich feststellt wird. https://dserver.bundestag.de/btd/19/037/1903734.pdf
Betreffender Antrag erfolgte lt. Vorgaben/+ Anträge d. Bundesverwaltungsamtes, bei zuständiger Behörde 2024.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Feststellung_Start/Feststellung/01_Informationen_Feststellung/01_02_F_wie_geht_es/01_02_F_wie_geht_es_node.html
Neue Zuständigkeit seit 2024:
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/einbuergerungs-und-staatsangehoerigkeitenbehoerde/artikel.1402705.php
MfG
Jessika G.

