Gefährdung der Demokratie?
Sehr geehrter Herr Schnieder,
bisher reichte ein Fünftel der Abgeordneten aus, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Künftig soll dafür ein Viertel der Parlamentarier erforderlich sein. Damit werden die Möglichkeiten der Opposition aus meiner Sicht erheblich eingeschränkt.
Besonders kritisch sehe ich, dass diese Verfassungsänderung noch mit dem bereits abgewählten Landtag beschlossen wurde. Viele Bürger könnten dadurch den Eindruck gewinnen, dass parlamentarische Kontrollrechte geschwächt werden.
Ich halte diese Entwicklung für problematisch und bitte Sie um eine Erklärung, warum dieser Schritt aus Ihrer Sicht notwendig war.
Mit freundlichen Grüßen

