Gefährdung der Demokratie?
Sehr geehrter Herr Schnieder,
bisher reichte ein Fünftel der Abgeordneten aus, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Künftig soll dafür ein Viertel der Parlamentarier erforderlich sein. Damit werden die Möglichkeiten der Opposition aus meiner Sicht erheblich eingeschränkt.
Besonders kritisch sehe ich, dass diese Verfassungsänderung noch mit dem bereits abgewählten Landtag beschlossen wurde. Viele Bürger könnten dadurch den Eindruck gewinnen, dass parlamentarische Kontrollrechte geschwächt werden.
Ich halte diese Entwicklung für problematisch und bitte Sie um eine Erklärung, warum dieser Schritt aus Ihrer Sicht notwendig war.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr G.,
danke, dass Sie mir die Gelegenheit geben, die Entscheidung zu erläutern.
Vorab zu Ihrem Hinweis auf den Zeitpunkt: Ein Landtag steht bis zur Konstituierung des neuen Plenums in Amt und Verantwortung. Die verfassungsändernde Mehrheit bestand sowohl vor dem 18. Mai als auch danach durch CDU und SPD.
Ein Untersuchungsausschuss ist ein wichtiges und auch das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber der Regierung. Es darf nicht geschwächt werden, und das ist auch nicht passiert. Im Gegenteil hat sich die Mehrheit der Parlamentarier, darunter auch Abgeordnete aus der jetzigen Opposition, gemeinsam für die von Ihnen angesprochene Neujustierung ausgesprochen.
Wir haben damit verhindert, dass Untersuchungsausschüsse zum Spielball werden oder bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen. Dies war eine verantwortungsvolle Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.
Im Übrigen entspricht das neu festgesetzte Quorum dem auf Bundesebene sowie in mehreren anderen Bundesländern.
Beste Grüße
Gordon Schnieder

