(...) Eine Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes darf aus meiner Sicht nicht dazu instrumentalisiert werden, den Wettbewerb in der Zeitarbeitsbranche zugunsten bestimmter Unternehmen auszuschließen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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