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Gisela Manderla
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Frage von Britta J. •

Frage an Gisela Manderla von Britta J. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Manderla,

ich bin empört über die Vorgehensweise zur Autobahnprivatisierung.
Wie die taz heute berichtet, will die große Koalition ihre Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung nicht nur morgen, also am Donnerstag, 01.06.2017 in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschließen.

Das Grundgesetz soll bereits weniger als 24 Stunden später, am Freitag, 02. Juni 2017 endgültig vom Bundesrat abschließend geändert werden. Die Grundgesetzänderung soll dafür per Bote vom Bundestag in den Bundesrat überbracht und in der laufenden Sitzung auf die Tagesordnung gehoben. Das ist wirklich unglaublich. Denn schließlich handelt es sich um die größte Grundgesetzänderung seit dem Jahr 2006.

Mich würde ihre Haltung dazu interessieren, da es maßgeblich meine Stimmabgabe zur Wahl beeinflussen wird.

Ich danke ihnen im voraus und verbleibe mit
Herzlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Jakobs,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die damit verbundenen Anmerkungen bezüglich einer vermeintlichen Privatisierung der Autobahnen in Deutschland. Ich habe hierzu eine ähnliche Anfrage einer weiteren Petentin bekommen, Sie gestatten dass ich Ihnen gemeinsam antworte.

Bei diesem Thema handelt es sich um einen Baustein der umfassenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die wir gestern im Bundestag beschlossen haben. Richtig ist, dass in diesem Zusammenhang die Gründung einer bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft Verkehr vorgesehen ist. Falsch ist, dass es sich hierbei um eine Initiative zur Autobahnprivatisierung handelt. Eine solche war nie Ziel der Reform und wird es auch in Zukunft nicht sein. Tatsächlich wird mit den nun beschlossenen Änderungen des Grundgesetzes eine Privatisierung deutscher Autobahnen verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Erklärtes Ziel der Reform ist ein völlig anderes.

Eine Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern noch in dieser Legislaturperiode war zwingend notwendig, um für die Zeit nach dem Auslaufen des Solidarpakts II 2019 rechtzeitig ein rechtssicheres Finanzausgleichssystem auf den Weg zu bringen. Die Verhandlungen der dafür notwendigen Grundgesetzänderungen beliefen sich insgesamt mehr als zweieinhalb Jahre. Wäre es nicht gelungen eine Einigung zu erzielen, hätte dieses Großprojekt unter großem Zeitdruck zu Beginn der 19. Legislaturperiode komplett neu verhandelt werden müssen – ohne Garantie einer rechtzeitigen Neuregelung vor Ablauf der Frist.

Ausschlaggebend für die Einführung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr in diesem Gesamtkomplex ist das ewige Stauproblem auf deutschen Autobahnen, unter dem die Menschen in NRW und insbesondere auch in Köln täglich leiden. Da es in den vergangenen Jahren zu enormen Sanierungs- und Investitionsstaus in der Straßeninfrastruktur einiger Bundesländer – vor allem in NRW – gekommen ist, haben wir uns dazu entschlossen, die Auftragsverwaltung in diesem Bereich zu reformieren. Mit der Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr als Gesellschaft privaten Rechts (GmbH) werden Bundesautobahnen zukünftig unmittelbarer und uneingeschränkter Bundesverwaltung unterstellt. Der Bund wird so in die Lage versetzt, die Länder bei der Erfüllung ihrer Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge im Bereich Verkehr zu unterstützen. Dies ermöglicht kontinuierliche Investitionen in das gesamte Straßennetz Deutschlands, eine schnellere Realisierung von Straßenbaumaßnahmen und einen effizienteren Einsatz der Haushaltsmittel.

Dabei wird in dem neu gefassten Artikel 90 des Grundgesetzes eindeutig geregelt, dass der der Bund hundertprozentiger Eigentümer der Bundesautobahnen und -straßen, sowie der Infrastrukturgesellschaft ist und dieses Eigentum (oder Teile davon) nicht veräußern kann. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir darüber hinaus zusätzliche Privatisierungsschranken im Grundgesetz verankert, die da lauten:
- Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen. (Art. 90, Abs. 2, Satz 4)
- Eine Beteiligung privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen. (Art. 90, Abs. 2, Satz 5)
Die parlamentarische Kontrolle der neuen Infrastrukturgesellschaft, die künftig für Planung, Bau und Instandhaltung der Autobahnen zuständig sein wird, ist zudem hinreichend gesichert. Der Bundestag ist verpflichtet, dem Gesellschaftsvertrag der GmbH, sowie dem fünfjährigen Finanz- und Realisierungsplan zuzustimmen. Darüber hinaus sind im Aufsichtsrat der Gesellschaft Mitglieder des Haushalts- und des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages vertreten. Die Gesellschaft ist zudem nicht berechtigt Kredite am Markt aufzunehmen. Um die Bundesgesellschaft auch regional zu verankern besteht die Möglichkeit, bis zu zehn Tochtergesellschaften zu gründen, sodass die Arbeitsplätze der Beschäftigten in Straßenbauverwaltungen und Straßenmeistereinen vor Ort weitgehend gesichert sind.

Ich bin davon überzeugt, dass die auf den Weg gebrachten Reformen einen wichtigen und richtigen Beitrag dazu leisten werden, die Stauproblematik endlich in den Griff zu bekommen und ein qualitativ hochwertiges Fernstraßennetz in ganz Deutschland sicherzustellen. Schließlich ist ein funktionierendes und gut ausgebautes Verkehrsnetz Grundbedingung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Exportnation und damit Grundlage unseres Wohlstandes.

Zuletzt noch eine Anmerkung zu Ihrem anklingenden Vorwurf, Bundestag und Bundesrat würden das Gesetzpaket "über das Knie brechen". Mit Blick auf das parlamentarische Verfahren Darf ich Ihnen versichern, dass die Abstimmungen zur Änderung des Grundgesetzes am 01. Juni 2017 sorgfältig vorbereitet wurden. Über zweieinhalb Jahre haben der Bund und die Länder in intensiven Verhandlungen eine Kompromisslösung erarbeitet, die für alle Beteiligten zustimmungsfähig ist. Das Eingehen von manchmal auch kurzfristigen, sachlich begründeten Kompromissen, betrachte ich dabei als eine Stärke unseres parlamentarischen Systems und unserer Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Manderla