
Wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-,Erwerbsminderungs,-oder Witwen- oder Witwerrente hatte, hat am 1. Dezember 2022 einen Anspruch auf die Zahlung der 300,- € Energiepreispauschale.
Gereon Bollmann
Wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-,Erwerbsminderungs,-oder Witwen- oder Witwerrente hatte, hat am 1. Dezember 2022 einen Anspruch auf die Zahlung der 300,- € Energiepreispauschale.
Zutreffend haben Sie darauf hingewiesen, daß der Regelbedarf des neuen Bürgergeldes seit Januar 502,- € beträgt.
Das gegen Russland verhängte Embargo von Rohöl greift nicht. Die Sanktionen müssen aufgehoben und ein zielführender Friedensprozess eingeleitet werden.
Zum Erhalt und zum Ausbau der Kernenergie in Deutschland bedarf es zunächst einmal der Aufhebung des durch die vorangegangene Merkel Regierung vollzogenen Atomausstiegs.
Die Integration der EU in Richtung auf eine Bundesstaatliche Verfassung ist in einer Sackgasse gelandet. Die Lösung für Deutschland kann nur ein "Dexit" sein.
(...) Eine je nach Umfang der Behinderung eingeschränkte Fördermöglichkeit erwachsener Behinderter darf jedenfalls nicht am Geld scheitern; das sind wir den Schwachen unserer Gesellschaft einfach schuldig. Auch vor dem Hintergrund des verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes würde ich als Mitglied des Bundestages das Bewusstsein der Abgeordneten für diese weiter anstehende Problematik schärfen. Man muss hier zwar zunächst abwarten, wie sich das neue Gesetz trotz aller Kritik bewährt. (...)