Darf die Bundesregierung ohne Bundestagsmandat Spezialkräfte der Bundeswehr in den Libanon verlegen? Oder greift hier der Parlamentsvorbehalt?

Sehr geehrter Herr W.
Auslandseinsätze der Bundeswehr sind unter bestimmten Bedingungen zulässig, die durch das Grundgesetz und das Völkerrecht geregelt werden. Grundsätzlich unterliegt jeder Bundeswehreinsatz - also auch der Einsatz von Spezialkräften - dem "konstitutiven Parlamentsvorbehalt", d.h. der Bundestag muss ihm mit einfacher Mehrheit zustimmen.
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen betreffen nicht meine Zuständigkeit als Familienpolitiker. Haben Sie bitte Verständnis dafür, daß ich Sie an meine Fraktionskollegen im Verteidigungsausschuß - z.B. aus Schleswig-Holstein Herrn Kurt Kleinschmidt - verweisen darf, sollte noch weiterer Aufklärungs- oder Erörterungsbedarf bestehen.
Freundliche Grüße
Gereon Bollmann, MdB