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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Michael B. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

mit dem bekanntwerden des Wahltermins für die Landtags- (in Bayern) und die Bundestagswahl 2013 drängen sich mir folgende Fragen auf:

Wie vertragen sich 2 Abstimmungen innerhalb von einer Woche mit dem Sparwillen und dem finanziellen Konsolidierungskurs der Bundesregierung? Wahlen und die damit verbundene Infrastruktur bedeuten einen finanziellen Aufwand den der Steuerzahler aufbringen muss. Kann es sein dass bei diesen beiden Wahlen parteipolitische Gesichtspunkte im Vordergrund standen und nicht der vernünftige Umgang mit finanziellen Mitteln?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Boehm

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Boehm,

Ihre mir über www.abgeordnetenwatch.de zugeleitete Frage zur Terminwahl für die Bundestagswahl und die Landtagswahl in Bayern im September 2013 möchte ich wie folgt beantworten.

Jedes Bundesland legt seinen Wahltermin selbst fest, Bundesregierung oder Bundestag haben hierauf keinen Einfluss. Im übrigen haben die Bundesländer ein berechtigtes Interesse daran, ihre Wahltermine eigenständig zu gestalten und mit den eigenen, landesspezifischen Themen wahrgenommen zu werden. Die eigenständigen Wahltermine in Bund, Ländern und Gemeinden sind sichtbares Zeichen des föderalen Systems.

Dafür, dass es in Bayern einen eigenen Wahltermin geben wird, gibt es gute Gründe: Das bayerische Wahlsystem unterscheidet sich erheblich vom bundesweiten Wahlsystem: So ist bei der Zweitstimme nicht (wie bei der Bundestagswahl zwingend) die Stimmabgabe für eine Partei möglich, sondern es müssen konkrete Kandidaten aus den Parteienlisten gewählt werden. Mit einem getrennten Wahltermin wird daher der Besonderheit des bayerischen Wahlsystems Rechnung getragen. Hinzu kommt, dass gleichzeitig mit der Landtagswahl auch über einen neuen Bezirkstag abgestimmt wird. Darüber hinaus ist für denselben Termin die Abstimmung über die geplanten fünf Änderungen der bayerischen Verfassung vorgesehen. Bei einer derartigen Anzahl von Abstimmungen bestünde die Gefahr, dass den einzelnen Abstimmungen und den damit verbundenen Themen nicht genügend Aufmerksamkeit zuteil würde. Möglicherweise käme es auch zu Fehlern bei der Stimmabgabe. Darüber hinaus wäre mit Verzögerungen bei der Feststellung der Wahlergebnisse zu rechnen. Ein eigener Wahltermin für Bayern sorgt also für mehr Klarheit und Transparenz für die Wähler.

Eine Zusammenlegung der Termine für Bundes- und Landtagswahl brächte außerdem keine Einsparungen, denn Vorbereitung und Durchführung von Landtags- und Bundestagswahlen haben getrennt abzulaufen. Zum Beispiel muss zu jeder Wahl eine eigene Wahlbenachrichtigung erfolgen, auch müssen bei jeder Wahl eigene Wahlhelfer eingesetzt werden. Bei einem gemeinsamen Wahltermin müssten extra Vorkehrungen getroffen werden, um die Eigenständigkeit beider Wahlen zu gewährleisten. Es wäre möglicherweise daher sogar mit zusätzlichen Kosten zu rechnen.

Der einwöchige Abstand zwischen den Wahlen in Bayern und im Bund hat sich daraus ergeben, dass die übrigen Sonntage entweder in die Sommerferien in Bayern oder in die Herbstferien in anderen Bundesländern gefallen wären und daher nicht infrage kamen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerda Hasselfeldt, MdB