Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Kristina S. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Kristina S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

der Überbegriff "Umwelt" ist vielleicht nicht so passend, aber ich möchte doch gerne diese Frage stellen und hoffe auf schnelle Antwort.

Wann wird die Bundesregierung endlich ein Gesetz verabschieden, in dem der Verkauf von Tieren in Zoohandlungen, speziell von Katzen und Hunden, verboten wird? Gerade dort kommen die Tiere häufig aus dubiosen Quellen und werden in den Geschäften auch keineswegs artgerecht gehalten. Es sind bundesweit schon so einige Petitionen und Unterschriftensammlungen gemacht worden, aber geholfen es es nicht.

Warum schafft es Deutschland nicht, ein strengeres Tierschutzgesetz zu verabschieden, daß die Haltungsbedingungen aller Gattungen im Detail regelt?

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen aus Lübeck, Ihre Kristina Schultze-Stau

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schultze-Stau,

bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Wie Sie sich sicher vorstellen können, hat mich die politische Agenda im Zuge von Finanzmarktkrise und Konjunkturpaket in den aufeinanderfolgenden Sitzungswochen des Bundestages stark beschäftigt und zeitlich eingespannt. Ihre Anfrage betrifft ebenfalls ein wichtiges Thema, dem ich mich vor allem in der letzten Legislaturperiode in meiner damaligen Funktion als Co-Berichterstatterin der SPD-Fraktion für den Tierschutz gewidmet hatte.

Die Haltung von Haustieren, gerade von Katzen und Hunden, sehe ich in erster Linie als Bereicherung für tierliebende Menschen – gerade für Alleinstehende, aber auch für Familien sind sie eine soziale Bereicherung. Zwingend notwendig für das Halten von Haustieren muss die artgerechte Haltung der Tiere sein.

Zudem sollten sich Menschen, die das Interesse haben, ein Haustier zu halten, meiner Meinung nach zuerst an die örtlichen Tierheime wenden und sich eines der vielen bedürftigen Tiere annehmen. Meine drei Hunde habe ich genau auf diesem Weg zu mir und meiner Tochter genommen. Darüber hinaus können auch anerkannte und kontrollierte Tierzüchter aufgesucht werden. Der Weg in die Zoohandlung sollte eher die Ausnahme als die Regel sein.

Ihre Behauptung, dass Tiere in Zoohandlungen „häufig aus dubiosen Quellen kommen“ kann ich nicht nachvollziehen. Denn gerade dort unterliegt der Handel mit Heimtieren der Kontrolle durch die zuständigen Behörden. In Verdachtsfällen müssten diese entsprechend informiert werden, um möglichen Verstößen beim Handel und der Haltung der Tiere nachzugehen. Dürften hingegen nur private Tierzüchter und Tierhalter Heimtiere zum Verkauf anbieten, wäre dieser Handel größten Teils der Kontrolle durch die zuständigen Behörden entzogen. Illegaler Tierhandel – beispielsweise im Internet oder auf Autobahnparkplätzen – würde dadurch indirekt gefördert.

Paragraph 11 des innerhalb der letzten Jahre mehrmals verschärften Tierschutzgesetzes regelt die Anforderungen an die Erlaubniserteilung für das gewerbsmäßige Handeln mit Wirbeltieren. Jeder, der gewerbsmäßig mit solchen Tieren handeln will, muss hierzu eine Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist unter anderem, dass die verantwortliche Person die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat und diese gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen hat. Außerdem müssen die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des Tierschutzgesetzes entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen und diese auch umgesetzt werden.

Die zur Überprüfung von Zoohandlungen als gewerbliche Tierhaltungsbetriebe zuständige Behörde ist das Veterinäramt. Ihr stehen unter anderem nach §§ 16 und 16a des Tierschutzgesetzes ein rechtliches Instrumentarium zur Abstellung von Missständen bei der Haltung und beim Handel von Wirbeltieren zur Verfügung. Dies reichen von Auflagen zur Verbesserung derselben über die Möglichkeit der Wegnahme von Tieren und der Untersagung der Tierhaltung bis zu empfindlichen Bußgeldern oder Freiheitsstrafen.

Speziell für das Halten und den Handel von bzw. mit Hunden sind die Vorschriften der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 zu beachten. Die Verordnung enthält detaillierte Anforderungen an eine artgemäße Hundehaltung. Sie regelt insbesondere Anforderungen an das Bewegungs- und Gemeinschaftsbedürfnis, den Auslauf, die Sozialkontakte, die Haltung im Freien, in Räumen oder Zwingern sowie Größen und Beschaffenheit der Haltungseinrichtungen. Außerdem enthält die Verordnung die Bestimmung, dass Welpen grundsätzlich erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden dürfen.

Wenn also Hunde im Einzelfall im Zoofachhandel angeboten werden, sind auf jeden Fall die strengen Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung einzuhalten und von den für tierschutzrechtliche Vorschriften zuständigen Behörden zu überwachen.

Darüber hinaus ist nach Artikel 12 des deutschen Grundgesetzes das Recht auf eine freie Berufswahl und die freie Berufsausübung besonders geschützt. Dies bedeutet, dass ein Eingriff in das Grundrecht der freien Berufsausübung nur dann erfolgen darf, wenn wirklich schwerwiegende Gründe dafür sprechen. Ihr Argument alleine kann meines Erachtens nicht dazu herhalten, den Verkauf von Tieren in Zoohandlungen in Deutschland grundsätzlich zu verbieten.

Ich stimme mit Ihnen überein, wenn Sie bessere Haltungsbedingungen für alle Tiere fordern. Dafür bedarf es aber nicht unbedingt eines strengeren Tierschutzgesetzes – eher eines langen Atems bei der Durchsetzung der Tierschutzinteressen gegenüber den wirtschaftlichen Interessen. Wirksame Kontrollen müssen Missbrauch aufdecken und verhindern.

Das im Jahr 2002 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Tierschutzgesetz ist eine gute Basis, um mittelfristig die Haltungsbedingungen für die landwirtschaftlichen Nutztiere wie auch unserer Haustiere zu verbessern. Im Bereich der Landwirtschaft hat die SPD mit dem Käfigverbot bereits ernst gemacht. Ich hatte mich in meiner damaligen Funktion als Mitglied des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und Co-Berichterstatterin der SPD-Fraktion für den Tierschutz für bessere Haltungsbedingungen stark gemacht.

Darüber hinaus wollen wir ab dem 1. Januar 2012 den sogenannten Tierschutz-TÜV einführen. Dieses Prüf- und Zertifizierungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stallbaueinrichtungen wird die Haltungsbedingungen von Hühnern, Schweine und Rindern erheblich verbessern. Bisher sträubt sich die CDU/CSU-Fraktion noch dem Gesetz zuzustimmen, weil der Druck aus dem Agrarbereich groß ist. Wir haben die Verabschiedung dieses für den Tierschutz so wichtigen Vorhabens im Koalitionsvertrag vereinbart, und daher gehe ich davon aus, dass der Tierschutz-TÜV pünktlich eingeführt wird.

Die Verbesserung der Haltungsbedingungen unserer Mitgeschöpfe im häuslichen Umfeld liegt in erster Linie in den Händen derer, die die Tiere halten. Hier haben wir ausreichende gesetzliche Grundlagen, um bei der Aufdeckung von Missständen eingreifen zu können, wenngleich eine lückenlose Überwachung von Tierhaltern kaum gewollt sein kann und durchsetzbar wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm