Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Karl- Heinz R. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Karl- Heinz R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

mit Interesse habe ich die Frage von H.Freytag vom 30.5.07 zu dem gleichberechtigtem Rentenbezug der Aussiedler/Flüchtlinge gelesen.Ich bin ein Betroffener, habe 1985 die DDR verlassen, bin aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen worden, war also bis zum Eintritt in die Staatsbürgerschaft der BRD ein "vogelfreier" Mensch. M.E. gilt nach völkerrechtlichen Gesichtspunkten mit der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR meine Vergangenheit in der DDR als beendet und mit Eintritt in die Staatsbürgerschft der BRD gelten für mich die Pflichten und Rechte des neuen Staates.Ich habe 1985 von der BfA einen Rentenbescheid abgefordert, der mir 1986 zuging. Hiernach wurden mir lt FRG die in der DDR zurückgelegten Zeiten bewertet.Ich wurde m.E. als vollwertiges Mitglied in dem Rentenversicherungsträger BRD geführt.Wie ist dann zu verstehen, dass mir ab demJahre 2000 Rentenbescheide zu gehen, wonach meine DDR-Arbeitszeit auf Basis der Pflichtgrenze von 600 Ostmark berechnet wird.Wieso werde ich als Bundesbürger plötzlich wieder als DDR-Bürger geführt, wo doch meine Vergangenheit DDR mit Entlassung aus der Staatsbürgerschaft als abgeschlossen galt?

Lt. Staatsvertrag zwischen der DDR und BRD vom 18.5.1990, Artikel 20, Absatz 7 wird ausgeführt, dass "Personen, die nach dem 18.05.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der einen Vertragspartei in das Gebiet der anderen Vertragspartei verlegt haben, erhalten von dem bisher zuständigen Rentenversicherungsträger ihre nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften berechnete Rente für die dort zurückgelegten Zeiten".Es wird nichts darüber ausgesagt, dass Personen, die vor dem 18.5.1990 den Wechsel durchgeführt haben, auch diese Regelung gilt.Ist m.E. auch Rechtens, da diese Personen Staatsangehörige der jeweils souveränen Staaten BRD oderDDR waren.

Ich bitte Sie mir, meine Fragen bzgl. bestehneder internationalerAbkommen zu beantworten und weshalb fie Übersiedler abgestraft werden müssen.

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reimann,

der Bundestag hat 1991 beschlossen, dass in der ehemaligen DDR erworbene Rentenansprüche nicht mehr nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bewertet werden, sondern sich die Bewertung an den Rentenansprüchen westdeutscher Bürgerinnen und Bürger orientieren soll.

Die Neuberechnung der Rentenansprüche von Bürgern, die vor 1990 aus der DDR in die BRD ausgewandert sind, nach der neuen Gesetzeslage ist legitim. Bei den Angaben auf den Rentenbescheiden handelt es sich um Berechnungen, die auf der zur Zeit der Berechnung gültigen Gesetzeslage aufgebaut haben. Änderungen der Gesetze oder der Wirtschaftslage können bei allen Bundesbürgern zu einer Veränderung der Rentenberechung führen, wenn beispielsweise das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben wird oder Deutschland einen nachhaltigen wirtschaftlichen Auf- oder Abschwung erlebt.

Als Politikerin möchte ich Ihnen nicht nur in der juristischen Dimension antworten. Für mich stellt sich auch die Frage, warum die in der DDR erworbenen Rentenansprüche von Personen, die vor 1990 in die BRD ausgewandert sind, höher bewertet werden sollen als die Rentenansprüche der anderen ehemaligen DDR- Bürger?

Wie Sie meinen Antwortschreiben an Herrn Freytag und Herrn Gühne in diesem Forum entnehmen können, habe ich mich mit den bekannten Argumenten zu dieser Frage auseinander gesetzt und halte eine unterschiedliche Berechnung für nicht gerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm