Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.
Fritz Güntzler
CDU
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Frage von Marlene H. •

Was unternehmen Sie konkret gegen Femizide und für den besseren Schutz von Frauen?

Sehr geehrter Herr Güntzler,

Fast täglich lesen wir von schweren Gewalttaten und Femiziden. Dennoch habe ich das Gefühl, dass auf politischer und gesetzlicher Ebene viel zu wenig passiert, um Frauen präventiv und wirksam zu schützen.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

Warum greifen die Behörden oft erst ein, wenn bereits etwas passiert ist? Was tun Sie dafür, dass Gefährderansprachen, Kontaktverbote und technische Schutzmaßnahmen (wie elektronische Fußfesseln für Gefährder) bei ersten konkreten Bedrohungsmeldungen konsequent umgesetzt werden?

Welche konkreten Initiativen unterstützen Sie, um das Waffenrecht deutlich zu verschärfen und sicherzustellen, dass Personen mit bekannten Gewalt- oder Bedrohungshintergründen keinen Zugang zu Waffen erhalten. Wie setzen Sie sich persönlich dafür ein, dass Femizide rechtlich als eigenständiges Delikt anerkannt werden und Hilfseinrichtungen (wie Frauenhäuser) flächendeckend und auskömmlich finanziert sind?

Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau H.,

 

ich kann Ihre Sorgen zum Thema Femizide und Prävention von Gewalttaten gegen Frauen sehr gut nachvollziehen. Die Sicherheit der Frauen ist ein Aspekt der nicht nur mir am Herzen liegt, sondern auch für die Bundesregierung von enormer Wichtigkeit ist. Aus diesem Grund ist der Gewaltschutz an Frauen für uns ein zentrales Thema. 

Für einen besseren präventiven Schutz sind verbesserte Gefährdungsanalysen und technische Schutzmaßnahmen vorgesehen. Elektronische Fußfesseln sollen dazu beitragen, Täter rund um die Uhr zu überwachen und gefährdete Frauen besser zu schützen. Dafür gibt es zwei Modelle: Beim Zwei-Komponenten-Modell trägt der Täter eine Fußfessel, während die betroffene Frau ein individuelles Gerät für Warnungen und die Kommunikation mit der Überwachungsstelle erhält. So kann die Polizei frühzeitig informiert werden. Beim zweiten Modell werden bestimmte Orte festgelegt, die die betroffene Frau regelmäßig aufsucht oder benötigt und denen sich der Täter nicht nähern darf.

Ergänzend werden soziale Trainingskurse und Gewaltpräventionstrainings für Täter eingesetzt. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen werden zudem schärfer geahndet. Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe wird von zwei auf drei Jahre erhöht. Zu Ihrer Frage nach dem Zugang zu Waffen ist eine Verbesserung, dass Familiengerichte nun Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können.

Auch die Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen ist entscheidend. Am Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen, der sich gegen die Gewalt an Frauen einsetzt, arbeiten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam daran, die Koordinierung des Gewaltschutzes strukturell zu verbessern. Darüber hinaus werden Modellprojekte im Bereich geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gefördert.

Für den Ausbau der Frauenhäuser hat der Bund ein Investitionsprogramm aufgelegt, welches wir im Vergleich zur letzten Regierungsperiode 2021 von 120 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro 2026 erhöht haben. Damit werden bestehende Frauenhäuser saniert und neue gebaut. Auch die technische Ausstattung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen wird gefördert. Unser Ziel ist es allen Frauen welche Schutz benötigen einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu den Schutzeinrichtungen zu gewährleisten. Zusätzlich betreibt der Bund Hilfetelefone, die rund um die Uhr und in mehreren Sprachen erreichbar sind. Mit dem Gewalthilfegesetz von 2025, wurde erstmals eine Bundesgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem für von geschlechterspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen, sowohl ihren Kindern, erschaffen. Ziel des Gesetzes ist der bedarfsgerechte Ausbau eines niedrigschwelligen Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten, sodass alle Frauen, unabhängig von Wohnort, Aufenthaltsstatus oder Einkommen Hilfe erhalten können. Die Umsetzung liegt bei den Ländern und wird eng vom Bund begleitet. Zudem stellt der Bund den Ländern von 2027 bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Umsetzung zur Verfügung. 

Des Weiteren setzt sich der Bund gegen Cybermobbing, Deepfakes und Kriminalität gegen Frauen im Netz ein. Es wird weiterhin daran gearbeitet Plattformbetreiber zu verpflichten wirksame Schutzkonzepte gegen digitale Gewalt zu entwickeln. 

Ich stehe uneingeschränkt hinter den umfassenden Maßnahmen und Initiativen der Bundesregierung, die gezielt darauf ausgerichtet sind, Hilfsstrukturen zu stärken, den Opferschutz auszubauen und Gewalt konsequent zu bekämpfen

Mit freundlichen Grüßen

 

Fritz Güntzler, MdB

 

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