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Friedrich Straetmanns
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Frage von Alexander B. •

Frage an Friedrich Straetmanns von Alexander B. bezüglich Recht

Mittlerweile liegt der Regierungsentwurf zur Reform der Restschuldbefreiung vor. Er sieht vor, dass das Verfahren auf 3 Jahre verkürzt wird. Soweit so gut. Allerdings gibt es m.E. eine vollkommen sinnlose Übergangslösung für einen kleinen Teil der Altfälle (um angeblich Fehlanreize auszuschließen). Wird die Linke hier einen Änderungsantrag einbringen, der zum Ziel hat, dass kein Altfall schlechter gestellt wird als Antragsteller*innen ab 1.10.2020? Mein eigenes Beispiel: ich bin seit Februar 2019 in der Privatinsolvenz. Hätte ich nicht schon Verfahrenskosten etc. bezahlt wäre ich erst 2025 fertig. Hätte ich noch bis 1.10.2020 gewartet, wäre ich 2023 fertig. Ich bitte sicherzustellen, dass alle Altfälle zum 1.11.2023 bereinigt werden. Am besten automatisch, ohne eigenen Antrag zu stellen.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Busam,

das von Ihnen angesprochene Problem ist mir bekannt. Inhaltlich habe ich volles Verständnis dafür, dass hier eine ungerechte Diskrepanz herrscht. Meine Fraktion und ich sind allerdings der Auffassung, dass mit der von Ihnen vorgeschlagenen Lösung Probleme bezüglich des Verbots der Rückwirkung von Gesetzen auftreten würden. Wir sind beim Insolvenzrecht in der Diskussion mit den Fachverbänden und werden hierbei diese Diskrepanz weiterhin zum Thema machen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Straetmanns