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Friedrich Straetmanns
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Frage von Jennifer N. •

Was würden Sie tun, damit Tierhalter in Zukunft nicht gezwungen sind, gesetzeswidrig (TAMG) zu handeln um das Wohl ihrer Tiere zu unterstützen.

Sehr geehrter Herr Straetmanns,

vielen Dank für Ihr ausführliches Statement zum Thema Antibiotika im EU-Parlament. Meine spezielle Frage von letzter Woche zielte jedoch tatsächlich auf den Entwurf zum TAMG ab.Daher konkretisiere ich hier meine Bedenken.
Paragraph 50 ist besonders zu erwähnen &schränkt die Befugnisse von Tierhaltern, THP's Ernährungsberatern etc. Sehr stark ein. Es sind speziell 3 Themen die eine Behandlung erschweren.
1. generelle Verschreibungspflicht für Arzneien (hierunter Homöopatika,Heilpilze,Bachblüten, Schüsslersalze...)
2. die Zulassung für Tiere ("ad us vet") &
3. der entsprechenden zu behandelnden Tierart verfügbar sein muss.
Bsp. : ein THP darf nur noch Empfehlungen aussprechen diese muss dann über den behandelnden TA verordnet werden, falls es entspr. Produkte für Tiere in zu behandelnder Zieltierart gibt. Dies ist sehr selten der Fall.
Weitere Infos Petition "Therapiefreiheit-fuer-Tiere-erhalten-tamg-ueberarbeiten"

Vielen Dank

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Neuhaus,

danke für die Präzisierung Ihrer Nachfrage. Für DIE LINKE steht die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion im Bundestag, Kirsten Tackmann, seit Langem auch mit dem Verband der Tierheilpraktiker:innen in Kontakt, unter anderem im Zusammenhang mit einer Petition zum Thema. Und auch im Zusammenhang mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) hatten wir einen Hinweis der Tierheilprakter:innen zur möglichen Verfassungswidrigkeit des Gesetzentwurfs aufgegriffen und ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags beauftragt. Das Kurzgutachten bestätigte eine potentielle Grundrechtsbeschränkung bezüglich der Berufsfreiheit für Tierheilpraktiker:innen. In und im Vorfeld der (durch uns initiierten und erzwungenen) Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zum TAMG haben wir die Koalition unter anderem vor dem Beschluss eines verfassungswidrigen Gesetzes gewarnt, leider erfolglos. Uns erreichten auch immer wieder Zuschriften im Nachgang des von der Mehrheit beschlossenen TAMG. Ein im Bundestag beschlossenes Gesetz kann aber zunächst nur noch gestoppt werden, wenn der Bundespräsident es nicht unterzeichnet, weil er z. B. Zweifel daran hat, dass es verfassungsgemäß ist. Das passiert sehr selten, aber gerade Bundespräsident Köhler hat diese Möglichkeit durchaus genutzt. Nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten gibt es nur noch zwei Möglichkeiten, gegen eine gesetzliche Regelung aktiv zu werden. Entweder, die direkt Betroffenen klagen dagegen und das Gesetz wird in letzter Instanz durch ein Gericht beanstandet. Meines Wissens wird diese Option gerade geprüft. Ist sie erfolgreich muss der Bundestag selbst Abhilfe schaffen und das Gesetz novellieren. Und der Bundestag selbst kann natürlich auch jederzeit seine Entscheidung korrigieren. Da das TAMG mit der heißen Nadel gestrickt wurde um es in letzter Minute noch zu beschließen, gibt es eine ganze Reihe sehr ernster Kritikpunkte, die auch in der Ausschuss-Anhörung diskutiert wurden. Es ist daher gut möglich, dass in der neuen Wahlperiode - vielleicht sogar recht zügig - eine Änderung des TAMG vorgenommen wird oder werden muss. Die neue Fraktion der LINKEN wird an dem Thema selbstverständlich dran bleiben.

Mehr Informationen und das Gutachten sind auf der Website unserer agrarpolitischen Sprecherin Dr. Kirsten Tackmann zu finden: https://kirstentackmann.de/tamg-potentieller-einschnitt-fuer-die-berufsfreiheit-von-tierheilpraktikern/

Darüber hinaus muss natürlich die Balance gewahrt werden zur sachlichen Kontrollierbarkeit, da Tierheilpraktiker:innen bislang keine staatlichen geprüfte Ausbildung durchlaufen, obwohl wir als LINKE eine solche Ausbildung befürwortet haben. Aber egal, wie man zur Tierheilpraxis inhaltlich steht – sie muss verfassungsgemäß geregelt werden, Tierhaltenden müssen wissen, was tierheilpraktische Behandlung heißt (und was nicht) und auch der Tierschutz muss natürlich gesichert sein – das gilt selbstverständlich auch für die klassische Veterinärmedizin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Straetmanns