Weitere Fragen an Frauke Heiligenstadt
Einige Punkte stoßen auf Kritik, die wir sehr ernst nehmen - insbesondere bei der von Ihnen erwähnten Krankschreibung oder der Frage, ob die vorgesehenen Entlastungen weit genug gehen.
Die aktuelle gesetzliche Änderung sollte nach ihren tatsächlichen rechtlichen Folgen bewertet werden und nicht mit einer Abschaffung einer gesetzlichen Mindestvergütung gleichgesetzt werden. Zugleich bleibt es unser gemeinsames Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung in den anstehenden Reformschritten weiter zu verbessern.
Der von der Rentenkommission vorgeschlagene Anstieg des Renteneintrittsalters würde erst ab 2032 in sehr kleinen Schritten erfolgen.
Zu Ihrem zweiten Punkt: Wie Sie der aktuellen Berichterstattung entnehmen können, plant Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann derzeit keine Kürzung der Rentenansprüche für pflegende Angehörige.

