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Frage von Roman W. •

Welchen sachlichen Grund gibt es, Bitcoin steuerlich anders zu behandeln als Gold, obwohl beides private Wirtschaftsgüter sind?

Welchen sachlichen Grund gibt es, Bitcoin steuerlich anders zu behandeln als Gold, obwohl beide seit 2013 als private Wirtschaftsgüter gelten und Gewinne nach einer einjährigen Haltefrist unter § 23 EStG grundsätzlich steuerfrei sind? Millionen Bürger haben ihre Vermögensplanung im Vertrauen auf diese Rechtslage ausgerichtet. Eine Abkehr von dieser Systematik würde nicht nur den Vertrauensschutz berühren, sondern wirft auch Fragen zum Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG auf, da Gold weiterhin unter dieselben Regeln fiele. Wie rechtfertigen Sie eine solche Ungleichbehandlung?

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