Portrait von Franziska Kersten
Franziska Kersten
SPD
100 %
12 / 12 Fragen beantwortet
Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau Kersten,Frage;Können eigendlich Mieter/innen mit einen geringfühgigen Einkommen einen Antrag stellen ,auf Befreiung von Glasfaseranschlussen ?

Es trifft ;Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen.Ich persönlich brauche kein Glasfaseranschluss und habe auch keinen Vertrag abgeschlossen,(mit der Glasfaser Firma)Ich persönlich habe ein Smartphone mit einem günstigen Internet flat-Rate monatlich .Und somit kann ich über das Smartphone ,Internet nutzen .Und dieses ist schnell genug und reich für meine Zwecke aus.Z.B.Todesanzeigen lesen und Tierberichte /Politik U.s.w..Warum soll ich 2 Mal Internet bezahlen?Zuhause brauche ich kein Internet dazu kommen die hohen Stromkosten und ein Laptop kaufen und Zusatzgerät ,dazu habe ich mit meinen geringfühgigen Einkommen kein Geld.Weil andere Unkosten auch noch monatlich bezahlt werden müssen,u.s.w..Warum soll ich etwas zahlen ,wo ich persönlich kein Vertrag abgeschlossen habe?Fernseh,Kühlschrank,Waschmaschine habe ich auch nicht.(und brauche ich auch nicht).Somit verbrauche ich im Jahr ca.100 kWh.Wasche waschen nur per Hand.Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen.

Portrait von Franziska Kersten
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

Sie haben eine Frage zum Glasfaseranschluss gestellt.

Das neue Telekommunikationsgesetz gilt seit dem 1. Dezember 2021. Eine für Verbraucher positive Veränderung ist der Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Damit müssen Mieter beispielsweise nicht mehr für einen TV-Kabelanschluss bezahlen, der möglicherweise nicht einmal genutzt wurde.

Stattdessen können aber die Kosten für den Erstanschluss eines Hauses an das Glasfasernetz auf die Nebenkosten der Mieter umgelegt werden. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob der Mieter einen Tarif mit Glasfaser gebucht hat. Die Umlage darf pro Jahr und Wohnung maximal 60 Euro betragen. Die Regelung gilt nur für Glasfaseranschlüsse, die vor 2028 installiert werden. Später aktivierte Anschlüsse sind nicht umlagefähig.

Ich möchte Sie herzlich bitten, sich für alle weiteren Fragen an ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten der SPD Frank Ullrich, Direktmandat des Wahlkreises Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franziska Kersten, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Franziska Kersten
Franziska Kersten
SPD