Da die Verdienstmoglichkeit bei Freiflächen-Photovoltaik wesentlich größer ist als bei Ackerbau, wäre es da nicht angebracht, Photovoltaik unter Agri-PV laufen zu lassen?
Da nach einer Analyse des Thünen-Instituts auf einem Hektar Land bei einer Freiflächen-PV-Anlage eine jährliche Grundrente von über 10 000 € erzielt werden kann, bei einem Ackerbaubetrieb aber nur etwas 270 € (!), ist es weitaus, weitaus attraktiver Photovoltaik zu betreiben. Insofern ist abzusehen, dass unter Verlust von landwirtschaftl. Fläche vermehrt Photovoltaik bevorzugt wird. Wäre es insofern nicht sinnvoll Agri-PV absoluten Vorrang zu geben? Da ja bei reiner Photovoltaik für ausreichenden Ausbau nur zwischen 0,3 bis 4 % der Landwirtschaftsfläche benötigt werden, ließen sich für die Ausbauziele sicherlich auch durch Kombination von Landwirtschaft mit Photovoltaik erreichen.
Hinderlich ist auch, dass PV-Freiflachenanlagen statistisch als Industrieflächen erfasst werden, was bei geplantem Ausbau einen täglichen Flächenbedarf von 32 ha bedeuten würde, was dem politischen Ziel, den Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 ha zu senken, widersprechen würde.
Sehr geehrter Herr Dr. C. v. C.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Ausbau von Photovoltaik und dem Flächenverbrauch in der Landwirtschaft.
Der Flächenverbrauch in Deutschland ist weiterhin hoch, aber wir halten an unserem Ziel fest, diesen auf unter 30 ha zu senken. Wenn Ackerflächen zu reinen Photovoltaik-Anlagen umgebaut werden, entfallen auch die Flächen für die Lebensmittelproduktion. Das ist nicht wünschenswert. Die Kombination von Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen (Agri-PV) kann dabei eine Lösung sein, um gleichzeitig günstigen Strom und regionale Lebensmittel zu produzieren.
Selbstverständlich wäre unter diesen Umständen Ihr Vorschlag sinnvoll, Agri-PV-Flächen Vorrang zu geben. Und das haben wir deshalb auch schon umgesetzt. Agri-PV-Anlagen werden durch das noch von der Ampel-Regierung verabschiedete „Solarpaket“ gefördert. Somit sollen Agri-PV-Anlagen in der Planung und im Bau attraktiver werden als freistehende Photovoltaikanlagen. Damit wollen wir den Landwirten die Möglichkeit geben, gleichzeitig Lebensmittel produzieren zu können und sich ein weiteres Geschäftsfeld zu erschließen. Trotzdem gehen mit Agri-PV-Anlagen auch höhere Betriebskosten einher, welche sich unter Umständen nicht mehr rentabilisieren. Mehr Informationen können Sie beim BMLEH finden: https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/klimaschutz/Agri-PV.html
Um trotzdem einem übermäßigen Flächenverbrauch vorzubeugen, wird die zusätzliche Installation von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bis 2030 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf maximal 80 Gigawatt und bis 2040 auf 177,5 Gigawatt begrenzt. Das bedeutet: Falls der zukünftige Zubau ausschließlich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgen würde, entspräche dies einem Anteil von maximal 1,3 - 1,5 Prozent im Jahr 2040 auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Zum Vergleich: Energiepflanzen beanspruchen derzeit bereits ca. 13 - 15 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Außerdem besitzen die Bundesländer eine Opt-Out-Option, wenn ein bestimmter Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen durch PV-Anlagen überschritten wird. Dieser Schwellenwert ist so angesetzt, dass die Ziele für den PV-Ausbau erreicht werden können. Darüber hinaus haben die Bundesländer die Möglichkeit in bestimmten schutzwürdigen Gebieten (z.B. Landschaftsschutzgebiete) die Förderung nicht anzubieten. Außerdem wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt, dass mindestens 50 Prozent des Zubaus an Photovoltaik-Anlagen auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden installiert werden soll.
Auch das Bundeswirtschaftsministerium stellt zusätzliche Informationen bereit: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/solarpaket-im-ueberblick.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franziska Kersten, MdB

