Gedenken Sie etwas gegen Kastenstände bei Sauen, Anbindehaltung bei Rindern, Spaltenböden, quälerische Enge in Geflügelställen, Halten von Enten ohne Zugang zu Wasser, zu unternehmen?
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre sehr umfangreiche Anfrage zur Haltung von Nutztieren und den Umständen in Tierhaltungssystemen.
Als agrarpolitische Sprecherin und promovierte Tierärztin setze ich mich selbstverständlich für eine stetige Verbesserung der Haltungssysteme und des Tierwohls unserer Nutztiere ein. Gerade erarbeiten wir als Koalition eine umfassende Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, mit der die Haltungsstandards verbessert werden. Trotzdem müssen wir die Aspekte Ihrer Frage einzeln betrachten:
Der Einsatz von Kastenständen in der Sauenhaltung wird bereits deutlich zurückgefahren. Ab 2029 dürfen diese im Deckzentrum nicht mehr eingesetzt werden. Im Abferkelstand wird der Einsatz zwar noch erlaubt sein, jedoch stark eingeschränkt. Ab 2036 wird die Fixierdauer auf maximal fünf Tage festgelegt, um das Erdrücken von Ferkeln zu vermeiden. Weitere Informationen:
https://www.landwirtschaft.de/tier-und-pflanze/tier/schweine/kastenstaende-in-der-
schweinehaltung
Die Anbindehaltung bei Rindern ist bereits nur noch bei Bestandsgebäuden erlaubt. Diese
Haltungsform findet sich nur noch bei kleinen Betrieben mit niedriger Tierzahl. Das stellt die Landwirte in der Praxis vor die Herausforderung der Rentabilität bei einem Umbau des Stalls. Ich setze mich aktiv dafür ein, dass Landwirte bei einem Umbau gefördert und unterstützt werden. Nur so können wir regionale Produktion und Tierwohl realisieren.
Im Bereich der Geflügelhaltung ist eine Verbesserung des Platzangebotes wünschenswert. Trotzdem muss auch auf das Tierverhalten geachtet werden. Hühner beispielsweise fühlen sich in der Gruppe sicherer und suchen deshalb die Nähe zu Artgenossen. Dadurch kann es im Stall aber dazu kommen, dass sich Tiere ungleich verteilen, trotz eines ursprünglich ausreichenden Platzangebotes. Dennoch streben wir durch die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Förderung des
Stallumbaus höhere Haltungsstandards, wie mehr Platz und mehr Tierwohl an.
Eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser ist bei jeglicher Tierhaltung gesetzlich verpflichtend. Falls Ihnen hier Betriebe bekannt sind, bei denen dieses Kriterium nicht erfüllt wird, sind die Veterinärämter der Länder die richtige Ansprechstelle. Darüber hinaus gehört es in der Entenhaltung zur guten fachlichen Praxis Wasser zum Baden bereit zu stellen. Viele Betriebe folgen dieser Empfehlung bereits, da diese Maßnahme wesentlich zur Tiergesundheit und dem Tierwohl beiträgt. Außerdem sind Tierhalter nach § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) dazu verpflichtet: „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend
angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.“ Darunter fällt auch das Bereitstellen von Wasserbecken für Enten, damit diese ihren artspezifischen Bedürfnissen nachgehen können. Weitere Informationen zum TierSchG: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franziska Kersten, MdB

